Lizenz Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung §§1 und 2 AÜG
Entsprechende Erlaubnis liegt uns unbefristet vor, ausgestellt von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.
Tarifbindung
Wir sind Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit-Personal-Dienstleistungeb e.V. (BZA) und unterliegen den mit der DGB-Taruifgemeinschaft abgeschlossenen Mantel-, Entgelt- und Einzelrahmentarifverträge vom 22.07.2003 in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis zu der Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeitsvermittler ist seit März 2002 nur noch
eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Darüber hinausgehende Anforderungen an private Arbeitsvermittler werden seitdem seitens des Gesetzgebers nicht mehr gestellt. Deshalb unsere Empfehlung: nutzen Sie die Erfahrung von langjährig tätigen und erfahrenen Vermittlern! |